Ausschnitt eines Wandkalenders mit Fokus auf dem 17. eines Monats.

Terminvorschau des Landgerichts Frankfurt am Main

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es stets zu kurzfristigen Aufhebungen von Terminen kommen kann. In Einzelfällen kann die Terminslage daher abweichen. Da es auch kurzfristig zu Änderungen bei den Verhandlungssälen kommen kann, wird empfohlen, am jeweiligen Sitzungstag an der Pforte des Gerichtsgebäudes E nachzufragen.

Strafrechtliche Verfahren

(Aktenzeichen 50/3 Kls 15/25 - 3420 Js 200444/25) - 3. große Strafkammer (Jugendkammer)

Die Hauptverhandlung hat am 03.11.2025 begonnen; Fortsetzungstermin ist für den 23.02.2026 (Beginn um 09:30 Uhr, Verhandlungssaal 146 im Gerichtsgebäude A) bestimmt.

Den drei Angeklagten, zwei 17-jährige Jugendlichen und einen 19-jährigen Heranwachsenden aus Frankfurt am Main, wird die Begehung von Straftaten in der Silvesternacht 2024/2025 vorgeworfen.

Einer der beiden 17-Jährigen soll am 31.12.2024 gegen 23:30 Uhr von einer Fußgängerbrücke einen E-Scooter auf einen auf dem Erich-Ollenhauer-Ring, 60439 Frankfurt am Main, unter der Brücke hindurchfahrenden Funkstreifenwagen der Frankfurter Polizei zielgerichtet geworfen haben, wobei er den Tod der Insassen billigend in Kauf genommen haben soll. Der rund 30 Kilogramm schwere E-Scooter traf den fahrenden Funkstreifenwagen auf Höhe der Einfahrt der Busdurchfahrt des Nordwestzentrums im Bereich der Frontscheibe sowie des Daches und beschädigte das Fahrzeug stark, die Insassen wurden verletzt. Der Angeklagte soll in einer Gruppe unterwegs gewesen sein, aus der heraus neben dem E-Scooter-Wurf Knallkörper, ein Fahrrad sowie weitere Gegenstände auf Einsatzfahrzeuge geworfen worden sein sollen. Ihm wird daher versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung, besonders schwerer Landfriedensbruch, besonders schwerer tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel vorgeworfen.

Der 19-jährige Angeklagte, der vor dem Scooterwurf einen sogenannten Molotow-cocktail hergestellt haben soll, soll sich in der Gruppe befunden und die Koordinierung übernommen haben, aufgrund derer es zu dem Wurf mit dem E-Scooter gekommen sein soll. Darüber hinaus soll er selbst Gegenstände von der Brücke geworfen haben. Ihm wird daher versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung, besonders schwerer Landfriedensbruch, besonders schwerer tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel und (durch den Besitz des Molotowcocktails) ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Der weitere 17-jährige Angeklagte soll sich ebenfalls in der Gruppe befunden und zunächst dem 19-Jährigen Angeklagten eine Flasche zum Werfen auf vorbeifahrende Fahrzeuge übergeben und sodann selbst eine Flasche auf den Streifenwagen geworfen haben. Ihm wird daher besonders schwerer Landfriedensbruch und besonders schwerer tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.

Der erstgenannte 17-jährige Angeklagte befindet sich seit dem 20.03.2025, der 19-jährige Angeklagte seit dem 27.02.2025 in Untersuchungshaft; der weitere 17-jährige Angeklagte befindet sich in anderer Sache in Strafhaft.

(Aktenzeichen 522 Kls 8/25 - 3440 Js 238870/24) - 22. große Strafkammer (Schwurgericht)

Die Hauptverhandlung beginnt am 20.02.2026; Fortsetzungstermine sind für den 24.02., 26.02., 05.03., 17.03., 19.03., 24.03., 26.03., 14.04., 16.04., 21.04., 23.04., 28.04., 30.04., 05.05., 07.05., 12.05., 14.05., 19.05., 21.05., 09.06., 11.06., 16.06., 28.16., 23.06., 25.06., 30.06. und 02.07.2026 (Beginn jeweils um 9.30 Uhr, Verhandlungssaal I im Gerichtsgebäude E) bestimmt.

Sieben Angeklagten wird ein gemeinschaftlich begangener Mord, einem Angeklagten die Verabredung zu einem Verbrechen vorgeworfen.

Am 20.08.2024 soll ein türkischer Staatsangehöriger einen 27-jährigen türkischen Staatsangehörigen an Gleis 9 des Frankfurter Hauptbahnhofs mit mehreren Schüssen getötet haben. Anlass für die Tat soll eine Familienfehde gewesen sein. Dem Angeklagten wird ein gemeinschaftlich begangener Mord (Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe und der Heimtücke) sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Einem deutschen Staatsangehörigen sowie vier weiteren türkischen Staatsangehörigen wird ferner zur Last gelegt, den Schützen bei der Begehung der Tat unterstützt zu haben, weshalb gegen sie der Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordes erhoben wird.

Ein weiterer deutscher Angeklagter soll mit den weiteren Beteiligten im Vorfeld der Tat verabredet haben, den Geschädigten zu töten, weshalb ihm die Verabredung zu einem Verbrechen vorgeworfen wird.

Alle Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.

Zivilrechtliche Verfahren

Die Termine wurden chronologisch geordnet nach dem nächsten Verhandlungstermin in aufsteigender Reihenfolge.

Vor der für Personenversicherungssachen zuständigen 23. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main sind am 04.12.2025 sechs parallel gelagerte Rechtsstreitigkeiten verhandelt worden. Die über 50-jährigen jeweiligen Klägerinnen und Kläger werfen einem beklagten Unternehmen vor, ihnen den Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenversicherung gegen Zahlung nicht unerheblicher Geldbeträge versprochen zu haben. Tatsächlich seien die Rückführungen in die gesetzliche Krankenversicherung aber gescheitert. Die gezahlten Beträge bilden Gegenstand der jeweiligen Klage. Die Beklagte verteidigt sich unter anderem damit, sie habe nur die Beratung und Unterstützung beim Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung zugesagt, nicht aber dessen Erfolg.

In einem der Verfahren (2-23 O 224/25) ist Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt worden auf Montag, 08.12.2025 um 15 Uhr. Die übrigen Verfahren laufen noch. Die Aktenzeichen lauten: 2-23 O 224/25, 2-23 O 211/25, 2-23 O 240/25, 2-23 O 187/25, 2-23 O 212/25 und 2-23 O 130/25.

Die Stadt Frankfurt am Main klagt vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Frankfurt auf Rückzahlung von Personalkosten für Flüchtlingsheime. Die Stadt Frankfurt behauptet, in den Jahren 2016 bis 2018 überhöhte Personalkosten für Flüchtlingsheime gezahlt zu haben, die von der Arbeiterwohlfahrt betrieben wurden. Nachdem die Klage ursprünglich auf Zahlung eines Betrages von rund 470.000 Euro gerichtet war, beläuft sich der Klagebetrag nach einer Klageerweiterung nunmehr auf rund 2,6 Mio Euro.

Nachdem am 13.9.2024 ein erster Verhandlungstermin stattfand, hat das Gericht am 22.11.2024 einen Beweisbeschluss verkündet. Darin wurde angeordnet, dass in den folgenden Terminen rund 40 Zeugen vernommen werden sollen (Änderungen vorbehalten): 14.03.2025, 25.04.2025, 16.05.2024, 13.06.2025, 11.07.2025, 22.08.2025, 19.09.2025, 24.10.2025, 14.11.2025, 16.1.2026, 20.2.2026, 6.3.2026, 20.3.2026. 

Das Aktenzeichen lautet 2-21 O 245/21.

Die beklagte Fondsgesellschaft hatte einen Fonds aufgelegt und diesen mit Nachhaltigkeitsaspekten beworben. Sie gab an, über den Fonds in Unternehmen zu investieren, welche die sog. ESG-Kriterien erfüllen. Danach werden ökologische und soziale Leistungen sowie Aspekte des sog. Corporate Governance berücksichtigt. Investiert wurde indes auch in Unternehmen, die diese Gesichtspunkte nicht erfüllen, etwa aus der Automobilbranche.

Der klagende Anleger erwarb Anteile im Wert von rund 21.000 €. In dem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main verlangt er die Rückabwicklung seiner Käufe. Die Beklagte beruft sich darauf, alle Angaben seien zutreffend und auch der Verkaufsprospekt sei richtig gewesen.

Der zuletzt auf den 09.09.2025 anberaumte Termin ist auf Antrag eines Parteivertreters verlegt worden auf dem 10.02.2026 um 09:00 Uhr. Das Aktenzeichen lautet 2-07 O 22/24.

Ein russischer Unternehmer hatte bei einer schweizerischen Bank mit Sitz in Frankfurt am Main seit 2015 Konten. Die Bank erstattete zwischen 2018 und 2022 mehrere Geldwäscheverdachtsanzeigen. Gegen den Kläger wurden staatsanwaltschaftliche Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt, die später durch das Landgericht Frankfurt am Main aufgehoben und für rechtswidrig erklärt wurden.

Der Kläger ist der Ansicht, dass die Geldwäscheverdachtsanzeigen der Bank zu Unrecht erfolgt seien. Infolge der dadurch veranlassten Ermittlungsmaßnahmen seien ihm finanzielle Einbußen und Reputationsschäden entstanden. Vor dem Landgericht Frankfurt am Main klagt er auf Feststellung der Schadensersatzpflicht der Bank.

Es ist ein neuer Termin bestimmt worden auf den 12.02.2026 um 12 Uhr.

Das Aktenzeichen lautet 2-05 O 147/24.

Die Deutsche Bank wird von einem ehemaligen Mitarbeiter auf Zahlung eines Betrages von rund 152 Mio. Euro verklagt.

Der Mitarbeiter behauptet, die Bank habe in früheren Jahren von einer fraglichen Bilanzierungsmethode Gebrauch gemacht. Als die Aufsichtsbehörden und die Presse darauf aufmerksam geworden seien, habe man ihn als „Sündenbock“ vorgeschoben. Diese Vorgänge hätten zu einem Strafverfahren in Italien geführt, in welchem der ehemalige Mitarbeiter in zweiter Instanz freigesprochen worden sei. Gegenstand seiner Klage vor dem Landgericht Frankfurt am Main bilden unter anderem Verdienstausfälle und Aufwendungsersatzansprüche.

Die Deutsche Bank weist die Klage und die Vorwürfe ihres ehemaligen Mitarbeiters als unbegründet zurück.

Das Aktenzeichen lautet 2-19 O 153/24. Es ist Termin zur mündlichen Verhandlung verlegt worden auf den 23.04.2026 um 10:30 Uhr. 

Eine Privatperson klagt unter einem Pseudonym gegen die Deutsche Bahn. Der Kläger behauptet, die Nutzung der Cookies in der DB Navigator App verstoße gegen Datenschutzrechte und verletze ihn als Nutzer in seinen Rechten. Es würden Daten auf seinen Endgeräten ausgelesen und gespeichert, obwohl er als Nutzer der App nicht eingewilligt habe. Ziel seiner Klage ist es, die Nutzung der Cookies in der DB Navigator App ohne Einwilligung zu untersagen.

Am 19.05.2025 hat ein Termin stattgefunden. Die Kammer hat am Ende der Sitzung beschlossen, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Dass wird nun geschehen.

Das Aktenzeichen lautet 2-25 O 209/22.

Kurzfristig kann es zu Änderungen bei den Verhandlungssälen kommen. Es wird daher empfohlen, am jeweiligen Sitzungstag an der Pforte des Gerichtsgebäudes E nachzufragen.