(Aktenzeichen 5/3 Kls 15/25 - 3420 Js 200444/25) - 3. große Jugendstrafkammer
Die Hauptverhandlung beginnt am 03.11.2025; Fortsetzungstermine sind für den 17.11., 04.12., 08.12., 12.12. und 17.12.2015 sowie den 06.01., 19.01., 21.01., 02.02., 10.02., 19.02. und 23.02.2026 (Beginn jeweils um 9.30 Uhr, Verhandlungssaal 146 im Gerichtsgebäude A) bestimmt.
Den drei Angeklagten, zwei 17-jährige Jugendlichen und einen 19-jährigen Heranwachsenden aus Frankfurt am Main, wird die Begehung von Straftaten in der Silvesternacht 2024/2025 vorgeworfen.
Einer der beiden 17-Jährigen soll am 31.12.2024 gegen 23:30 Uhr von einer Fußgängerbrücke einen E-Scooter auf einen auf dem Erich-Ollenhauer-Ring, 60439 Frankfurt am Main, unter der Brücke hindurchfahrenden Funkstreifenwagen der Frankfurter Polizei zielgerichtet geworfen haben, wobei er den Tod der Insassen billigend in Kauf genommen haben soll. Der rund 30 Kilogramm schwere E-Scooter traf den fahrenden Funkstreifenwagen auf Höhe der Einfahrt der Busdurchfahrt des Nordwestzentrums im Bereich der Frontscheibe sowie des Daches und beschädigte das Fahrzeug stark, die Insassen wurden verletzt. Der Angeklagte soll in einer Gruppe unterwegs gewesen sein, aus der heraus neben dem E-Scooter-Wurf Knallkörper, ein Fahrrad sowie weitere Gegenstände auf Einsatzfahrzeuge geworfen worden sein sollen. Ihm wird daher versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung, besonders schwerer Landfriedensbruch, besonders schwerer tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel vorgeworfen.
Der 19-jährige Angeklagte, der vor dem Scooterwurf einen sogenannten Molotow-cocktail hergestellt haben soll, soll sich in der Gruppe befunden und die Koordinierung übernommen haben, aufgrund derer es zu dem Wurf mit dem E-Scooter gekommen sein soll. Darüber hinaus soll er selbst Gegenstände von der Brücke geworfen haben. Ihm wird daher versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung, besonders schwerer Landfriedensbruch, besonders schwerer tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel und (durch den Besitz des Molotowcocktails) ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.
Der weitere 17-jährige Angeklagte soll sich ebenfalls in der Gruppe befunden und zunächst dem 19-Jährigen Angeklagten eine Flasche zum Werfen auf vorbeifahrende Fahrzeuge übergeben und sodann selbst eine Flasche auf den Streifenwagen geworfen haben. Ihm wird daher besonders schwerer Landfriedensbruch und besonders schwerer tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.
Der erstgenannte 17-jährige Angeklagte befindet sich seit dem 20.03.2025, der 19-jährige Angeklagte seit dem 27.02.2025 in Untersuchungshaft; der weitere 17-jährige Angeklagte befindet sich in anderer Sache in Strafhaft.
