Ausschnitt eines Wandkalenders mit Fokus auf dem 17. eines Monats.

Terminvorschau des Landgerichts Frankfurt am Main

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es stets zu kurzfristigen Aufhebungen von Terminen kommen kann. In Einzelfällen kann die Terminslage daher abweichen. Da es auch kurzfristig zu Änderungen bei den Verhandlungssälen kommen kann, wird empfohlen, am jeweiligen Sitzungstag an der Pforte des Gerichtsgebäudes E nachzufragen.

Strafrechtliche Verfahren

(Aktenzeichen 5/3 Kls 15/25 - 3420 Js 200444/25) - 3. große Jugendstrafkammer

Die Hauptverhandlung beginnt am 03.11.2025; Fortsetzungstermine sind für den 17.11., 04.12., 08.12., 12.12. und 17.12.2015 sowie den 06.01., 19.01., 21.01., 02.02., 10.02., 19.02. und 23.02.2026 (Beginn jeweils um 9.30 Uhr, Verhandlungssaal 146 im Gerichtsgebäude A) bestimmt.

Den drei Angeklagten, zwei 17-jährige Jugendlichen und einen 19-jährigen Heranwachsenden aus Frankfurt am Main, wird die Begehung von Straftaten in der Silvesternacht 2024/2025 vorgeworfen.

Einer der beiden 17-Jährigen soll am 31.12.2024 gegen 23:30 Uhr von einer Fußgängerbrücke einen E-Scooter auf einen auf dem Erich-Ollenhauer-Ring, 60439 Frankfurt am Main, unter der Brücke hindurchfahrenden Funkstreifenwagen der Frankfurter Polizei zielgerichtet geworfen haben, wobei er den Tod der Insassen billigend in Kauf genommen haben soll. Der rund 30 Kilogramm schwere E-Scooter traf den fahrenden Funkstreifenwagen auf Höhe der Einfahrt der Busdurchfahrt des Nordwestzentrums im Bereich der Frontscheibe sowie des Daches und beschädigte das Fahrzeug stark, die Insassen wurden verletzt. Der Angeklagte soll in einer Gruppe unterwegs gewesen sein, aus der heraus neben dem E-Scooter-Wurf Knallkörper, ein Fahrrad sowie weitere Gegenstände auf Einsatzfahrzeuge geworfen worden sein sollen. Ihm wird daher versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung, besonders schwerer Landfriedensbruch, besonders schwerer tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel vorgeworfen.

Der 19-jährige Angeklagte, der vor dem Scooterwurf einen sogenannten Molotow-cocktail hergestellt haben soll, soll sich in der Gruppe befunden und die Koordinierung übernommen haben, aufgrund derer es zu dem Wurf mit dem E-Scooter gekommen sein soll. Darüber hinaus soll er selbst Gegenstände von der Brücke geworfen haben. Ihm wird daher versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung, besonders schwerer Landfriedensbruch, besonders schwerer tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel und (durch den Besitz des Molotowcocktails) ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Der weitere 17-jährige Angeklagte soll sich ebenfalls in der Gruppe befunden und zunächst dem 19-Jährigen Angeklagten eine Flasche zum Werfen auf vorbeifahrende Fahrzeuge übergeben und sodann selbst eine Flasche auf den Streifenwagen geworfen haben. Ihm wird daher besonders schwerer Landfriedensbruch und besonders schwerer tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.

Der erstgenannte 17-jährige Angeklagte befindet sich seit dem 20.03.2025, der 19-jährige Angeklagte seit dem 27.02.2025 in Untersuchungshaft; der weitere 17-jährige Angeklagte befindet sich in anderer Sache in Strafhaft.

(Aktenzeichen 5/22 Ks 4/25 - 4761 Js 252967/24) - 22. große Strafkammer (Schwurgericht)

Die Hauptverhandlung beginnt am 17.10.2025; Fortsetzungstermine sind für den 24.10., 29.10., 14.11., 19.11., 26.11., 28.11., 03.12., 05.12., 10.12., 12.12. und 22.12.2005 sowie den 12.01.2026 (Beginn jeweils um 9.30 Uhr, Verhandlungssaal 8 im Gerichtsgebäude E) bestimmt.

Dem 43-jährigen Angeklagten wird versuchter Mordes, besonders schwere Vergewaltigung unter Beibringung sedierender Mittel (womit er die Opfer in Todesgefahr gebracht haben soll), gefährliche Körperverletzung, Verbreitung gewaltpornographischer Inhalte sowie unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungs- und Arzneimitteln vorgeworfen.

Insgesamt handelt es sich um 22 Tatvorwürfe in der Zeit von Januar 2020 bis November 2024, die in Frankfurt am Main sowie an anderen Orten begangen worden sein sollen.

In in acht Fällen soll der Angeklagte Frauen durch die Verabreichung verschiedener verschreibungspflichtiger Schlafmittel sediert und anschließend im wehrlosen Zustand vergewaltigt haben. Dabei soll es sich bei mehreren der Opfer um Frauen aus dem Bekanntenkreis des Angeklagten gehandelt haben, die aufgrund dessen hinterlistigen Vorgehens von den Taten nichts bemerkt haben sollen. In vier Fällen soll der Angeklagte die Opfer jeweils im Rahmen von Wohnungsbesichtigungen, bei denen er sich den Opfern gegenüber als Interessent ausgegeben haben soll, überwältigt, betäubt und vergewaltigt haben. Sämtliche dieser Taten soll der Angeklagte auf Foto- und Videoaufzeichnungen festgehalten haben. Bei sieben dieser Vergewaltigungstaten soll - wie der Angeklagte gewusst haben soll - die Dosierung der verabreichten Medikamente so hoch gewesen sein, dass sich die jeweiligen Opfer infolgedessen in konkreter Lebensgefahr befanden, wobei der Angeklagte deren Tod billigend in Kauf genommen haben soll.

Darüber hinaus soll der Angeklagte über mehrere Jahre hinweg Mitglied eines Netzwerks auf der Online-Plattform „Telegram“ gewesen sein, in dem er sich mit Gleichgesinnten über sexuelle Übergriffe zum Nachteil bewusstloser Frauen, Anleitungen zur Betäubung von Opfern, Erfahrungen bei der Ausführung entsprechender Taten und Ratschläge zur Beschaffung der Betäubungsmedikamente ausgetauscht haben soll. Auch sollen dort Fotos und Videos entsprechender Taten geteilt worden sein. In diesem Zusammenhang soll es auch in mehreren Fällen dazu gekommen sein, dass der Angeklagte unerlaubt sedierende Mittel an weitere Chatteilnehmer verkaufte, die von diesen für die Begehung gleichgelagerter Taten vorgesehen gewesen sein sollen.

(Aktenzeichen 5/2 KLs 12/22 – 7550 Js 216841/20) - 2. große Wirtschaftsstrafkammer

Die Hauptverhandlung beginnt am 30.10.2025; Fortsetzungstermine sind für den 06.11., 20.11., 27.11., 17.12. und 19.12.2025 sowie den 12.01., 29.01., 12.02. und 23.02.2026 (Beginn jeweils um 10.00 Uhr, Verhandlungssaal 9 im Gerichtsgebäude E) bestimmt.

Dem 54-jährigen Angeklagten wird Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen. Der Angeklagte soll als (damaliger) Schatzmeister des Deutschen Fussball Bund e.V. (“DFB”) dafür verantwortlich sein, dass der DFB Einnahmen aus der Bandenwerbung bei Heimländerspielen nicht (korrekt) versteuert habe. In den Steuererklärungen des DFB für die Jahre 2014 und 2015 seien diese Einnahmen der steuerfreien Sphäre der Vermögensverwaltung zugeordnet worden. Auf Grund einer Änderung der Vergabe der Bandenwerbungsrechte ab dem / im Jahr 2014 wäre jedoch die Zuordnung dieser Einnahmen zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb geboten gewesen. Dies sei dem Angeklagten spätestens seit April 2018 bekannt gewesen. Gleichwohl sei diese Unrichtigkeit erst im März 2019 und dan nauch nur für das Jahr 2015 gegenüber dem Finanzamt angezeigt worden. Insgesamt seien (so) durch den Angeklagten Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer (nebst Solidaritätszuschlag) zu Gunsten des an dem Verfahren nebenbeteiligten DFB in Höhe von mehr als € 3,5 Mio. verkürzt worden.

Zivilrechtliche Verfahren

Die Termine wurden chronologisch geordnet nach dem nächsten Verhandlungstermin in aufsteigender Reihenfolge.

Die Stadt Frankfurt am Main klagt vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Frankfurt auf Rückzahlung von Personalkosten für Flüchtlingsheime. Die Stadt Frankfurt behauptet, in den Jahren 2016 bis 2018 überhöhte Personalkosten für Flüchtlingsheime gezahlt zu haben, die von der Arbeiterwohlfahrt betrieben wurden. Nachdem die Klage ursprünglich auf Zahlung eines Betrages von rund 470.000 Euro gerichtet war, beläuft sich der Klagebetrag nach einer Klageerweiterung nunmehr auf rund 2,6 Mio Euro.

Nachdem am 13.9.2024 ein erster Verhandlungstermin stattfand, hat das Gericht am 22.11.2024 einen Beweisbeschluss verkündet. Darin wurde angeordnet, dass in den folgenden Terminen rund 40 Zeugen vernommen werden sollen (Änderungen vorbehalten): 14.03.2025, 25.04.2025, 16.05.2024, 13.06.2025, 11.07.2025, 22.08.2025, 19.09.2025, 24.10.2025, 14.11.2025, 16.1.2026. 

Das Aktenzeichen lautet 2-21 O 245/21.

Die beklagte Fondsgesellschaft hatte einen Fonds aufgelegt und diesen mit Nachhaltigkeitsaspekten beworben. Sie gab an, über den Fonds in Unternehmen zu investieren, welche die sog. ESG-Kriterien erfüllen. Danach werden ökologische und soziale Leistungen sowie Aspekte des sog. Corporate Governance berücksichtigt. Investiert wurde indes auch in Unternehmen, die diese Gesichtspunkte nicht erfüllen, etwa aus der Automobilbranche.

Der klagende Anleger erwarb Anteile im Wert von rund 21.000 €. In dem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main verlangt er die Rückabwicklung seiner Käufe. Die Beklagte beruft sich darauf, alle Angaben seien zutreffend und auch der Verkaufsprospekt sei richtig gewesen.

Der zuletzt auf den 09.09.2025 anberaumte Termin ist auf Antrag eines Parteivertreters verlegt worden auf dem 10.02.2026 um 09:00 Uhr. Das Aktenzeichen lautet 2-07 O 22/24.

Ein russischer Unternehmer hatte bei einer schweizerischen Bank mit Sitz in Frankfurt am Main seit 2015 Konten. Die Bank erstattete zwischen 2018 und 2022 mehrere Geldwäscheverdachtsanzeigen. Gegen den Kläger wurden staatsanwaltschaftliche Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt, die später durch das Landgericht Frankfurt am Main aufgehoben und für rechtswidrig erklärt wurden.

Der Kläger ist der Ansicht, dass die Geldwäscheverdachtsanzeigen der Bank zu Unrecht erfolgt seien. Infolge der dadurch veranlassten Ermittlungsmaßnahmen seien ihm finanzielle Einbußen und Reputationsschäden entstanden. Vor dem Landgericht Frankfurt am Main klagt er auf Feststellung der Schadensersatzpflicht der Bank.

Es ist ein neuer Termin bestimmt worden auf den 12.02.2026 um 12 Uhr.

Das Aktenzeichen lautet 2-05 O 147/24.

Eine Privatperson klagt unter einem Pseudonym gegen die Deutsche Bahn. Der Kläger behauptet, die Nutzung der Cookies in der DB Navigator App verstoße gegen Datenschutzrechte und verletze ihn als Nutzer in seinen Rechten. Es würden Daten auf seinen Endgeräten ausgelesen und gespeichert, obwohl er als Nutzer der App nicht eingewilligt habe. Ziel seiner Klage ist es, die Nutzung der Cookies in der DB Navigator App ohne Einwilligung zu untersagen.

Am 19.05.2025 hat ein Termin stattgefunden. Die Kammer hat am Ende der Sitzung beschlossen, ein Sachverständigengutachten einzuholen. Dass wird nun geschehen.

Das Aktenzeichen lautet 2-25 O 209/22.

Kurzfristig kann es zu Änderungen bei den Verhandlungssälen kommen. Es wird daher empfohlen, am jeweiligen Sitzungstag an der Pforte des Gerichtsgebäudes E nachzufragen.